In der betriebseigenen Luftfahrerschule (ATO) bilden wir Sie zum Ballonpiloten aus. Hierfür stehen Ihnen zwei Lehrer zur Verfügung.

Am 8. April 2013 trat das Europäische Luftrecht in Kraft, das auf die Ausbildung von Ballonfahrern positive Auswirkungen hat.

Die praktische Ausbildung erfordert nun mindestens 16 Stunden, anstatt bisher 20. Das Mindestalter zu Ausbildungsbeginn ist auf 16 Jahre herabgesetzt.

Die Theorieausbildung beträgt mindestens 60 Stunden.

Die sonstigen Voraussetzungen sind ähnlich geblieben. Sie müssen medizinisch tauglich und zuverlässig sein (Führungszeugnis und Auszug aus dem Verkehrszentralregister).

Ausbildung ist in den Ballongruppen A (bis 3400 m³) sowie B (bis 6000 m³) möglich.

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